Hausordnung

§1
Unsere Schule ist Lebens- und Arbeitsraum für Schülerinnen und Schüler,
Lehrkräfte, Schulleitung und Verwaltung. Alle am Schulleben Beteiligten
bemühen sich um eine freundliche, tolerante und möglichst konfliktarme
Atmosphäre und einen wertschätzenden Umgang miteinander. Ruhe und
Sauberkeit im Gebäude tragen ebenso zur positiven Lernatmosphäre bei
wie freundliches Grüßen und angemessene Kleidung, Schonung des
Mobiliars und Gestaltung der Klassenzimmer und des Lebensumfeldes.
§2
Die Unterrichtszeiten der Schülerinnen und Schüler sind durch die Läute-
ordnung geregelt. Bei Verspätung der Lehrkraft um mehr als fünf Minuten
verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
Vor Unterrichtsbeginn ist der Aufenthalt im Gebäude ab 7 Uhr 35 möglich.
Der Zugang zum Gebäude erfolgt durch die Haupteingänge des Neubaus.
Die Türen an der Nordseite und an der Feuertreppe sind Notausgänge.
In begründeten Fällen kann die zuständige Lehrkraft von dieser Ordnung
abweichen.
§3
Pausen dienen der Unterrichtsvorbereitung, zum Wechsel der Unterrichts-
räume und zur Erholung. Dazu verlassen alle Schülerinnen und Schüler
ihre Räume und gehen in den Pausenhof bzw. das Freigelände. Der Auf-
enthalt im Erdgeschoß und in der Mensa ist möglich. Ausnahmen in Ab-
sprache mit Lehrkräften sind ebenfalls möglich. Grundsätzliche witterungs-
bedingte Ausnahmen werden bekannt gegeben.
Klassenordner bzw. Kursordner sind für Tafelreinigung, Kreide, Projektor
etc. zuständig.

§4
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausen-
zeiten ist untersagt.
§5
Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während der Unterrichtszeiten, meldet
sie/er sich im Sekretariat, ggflls. in Begleitung eines Mitschülers. Nach
einer Erstversorgung durch die Schulsanitäter werden nach Entscheidung
durch das Sekretariat/Schulleitung die Erziehungsberechtigten verständigt,
um das Kind abzuholen. Für jedes Kind liegt der Verwaltung eine Krisen-
Telefonnummer vor.
§6
Ansteckend erkrankte Kinder dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.
Krankmeldungen müssen am betreffenden Tag bis spätestens 9 Uhr das
Sekretariat erreicht haben.
Spätestens am dritten Tag soll der Schule eine schriftliche Krankmeldung
durch die Erziehungsberechtigten vorliegen. Für den Sportunterricht und
die Oberstufe, z.B. bei Klausuren, können besondere Regelungen gelten.
(z.B. Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes). Beurlaubungen für eine
Stunde sind beim Fachlehrer zu beantragen, bis zu zwei zusammenhän-
gende Tage beim Klassenlehrer. Beurlaubungen vor oder nach Ferien
sowie Beurlaubungen für mehrere Tage können nur ausnahmsweise nach
den gültigen Verwaltungsvorschriften vom Schulleiter genehmigt werden.
§7
Der Unterricht beginnt pünktlich um 7 Uhr 45 mit der ersten Stunde. Er
endet in der Regel nach der 6. Stunde. Um 14 Uhr 30 beginnt der Nach-
mittagsunterricht nach Plan mit der 9. Stunde. Außerhalb der Unterrichts-
zeiten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht möglich. (Ausnahme:
Teilnehmer am Ganztagesangebot)
§8
Das Ganztagesangebot umfasst die Angebote: Mittagessen in der Mensa,
Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Stillarbeit. Diese Ange-
bote finden in der Regel im Zeitraum von 13 -14 Uhr 30 statt (7./8. Stunde).
Die Teilnahme erfolgt durch Anmeldung zum Essen, beim Fachlehrer oder
Kursleiter, oder durch Zuweisung (Förderunterricht).

§9
Für den Unterricht und die Ganztagesangebote wird ein verbindlicher Zeit-
und Raumplan erstellt, von dem nur mit Genehmigung der Schulleitung
abgewichen werden darf. Ein täglich aktualisierter Vertretungsplan unter-
richtet über Stundenplanänderungen, Vertretungsunterricht und eventuelle
Ausfälle, die das Unterrichtsende vorverlegen können.
§10
Schüler sind verpflichtet, die aushängenden Pläne (Vertretung, Verlegun-
gen, Raumänderungen) täglich zur Kenntnis zu nehmen.
§11
Alle Klassenzimmer und Fachräume sind nach Unterrichtsende ordentlich
und aufgestuhlt zu hinterlassen. Das Licht ist zu löschen, die Fenster
müssen geschlossen werden und die Heizung ist in der Heizperiode auf
„Mittelstellung“ zu drehen.
§12
Die Benutzung von Handys und elektronischen Unterhaltungsmedien bzw.
Aufnahmegeräten im Haus ist untersagt.
(Ausnahme: Schulsanitäter im Dienst, Notfälle).
§13
Auf dem Schulgelände ist Rauchen untersagt.
§14
Bei Schäden gilt das Verursacherprinzip. Dies gilt sowohl für Schäden an
ausgeliehenen Büchern als auch für alle anderen Schäden auf dem Schul-
gelände. Beobachtete Schäden sind sofort dem Hausmeister oder der
Verwaltung mitzuteilen.
§15
Schulfremde dürfen sich nicht auf dem Schulgelände aufhalten. Besucher
und Eltern melden sich unmittelbar auf dem Sekretariat an, Firmen und
Handwerker beim Hausmeister.

§16
Die Verteilung von Druckerzeugnissen auf dem Schulgelände bedarf der
Genehmigung des Schulleiters, der das Hausrecht ausübt. Werbung für
politische Parteien und Gruppierungen ist grundsätzlich untersagt, sei es
durch Flyer, Druckerzeugnisse, Aufkleber oder an der Kleidung getragene
Symbole.
§17
Fahrräder sind auf den vorgesehenen Ständern und Plätzen abzustellen,
ebenso Motorräder, Roller und PKW. Das Befahren des Schulgeländes ist
für alle Motorfahrzeuge untersagt.
Ausnahmen zur Anlieferung bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
§18
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sie werden bis zum
Schuljahresende aufbewahrt.
§19
Die Hausordnung wird durch gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungs-
vorschriften ergänzt, die in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung
finden. (z.B. Schulbesuchsverordnung, Jugendschutzgesetz, Schulgesetz,
Krisenpläne, Brandschutzbestimmungen, Seuchenverordnung, Mensa-
ordnung u.ä.)

Diese Hausordnung tritt nach Beschluss der Schulkonferenz vom 17.6.09
am 1.8.2009 in Kraft.

Wolfgang Boeckh, OStD
Schulleiter